Während des 13. Vorlesungstages des Instituts für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig am 21. Februar 2013 ging die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Dr. Elke König (siehe Bild), auf einige Aspekte der Risikovorsorge in Versicherungsunternehmen ein, die aus Sicht der BaFin sinnvoll sind, von ihr gefördert werden beziehungsweise deren Umsetzung ihr Haus forciert.
Als ein sehr wirksames Mittel, um die Auswirkungen eines wahrscheinlichlang andauernden Zinstiefs vor allem auf die Lebensversicherer abzufedern, bezeichnete sie die bereits 2011 gesetzlich eingeführte Zinszusatzreserve, die alle Versicherer aufbauen müssen. 2012 sind von der gesamten Branche dafür rund fünf Milliarden Euro aufgewendet worden, 2013 wird mit Rücklagen in derselben Höhe gerechnet. Falsch sei es hingegen, an der bisherigen hälftigen Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer an den extrem hohen Bewertungsreserven festzuhalten, wie sie durch die anhaltende Niedrigzinsphase entstanden seien. Der Sturm der Entrüstung, den Medien und Verbraucherschützer entfacht haben, verschweige einige Details bezeihungsweise gehe zum Teil von irrigen Annahmen aus. "Als Aufseher ist es unsere Aufgabe für Lösungen zu plädieren, die das Interesse aller Versicherungsnehmer würdigen und nicht nur das einiger weniger ausscheidender Versicherter", machte sie ihren Standpunkt und den ihrer Behörde deutlich.
Reserven für künftige Auszahlungen behalten
Es sei eben gerade nicht so, dass die nicht ausgeschütteten Reserven den Versicherern und ihren Aktionären zugute kommen, sondern den Versicherten, deren Verträge erst später auslaufen. Die Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere einzubeziehen - wie es die gegenwärtige Gesetzeslage vorsieht - ziehe einen unverantwortlichen Effekt nach sich, weil die extrem hohen Ausschüttungen einigen wenigen jetzt ausscheidenden Kunden zugute kämen, künftigen Vertragsabläufen aber vortenthalten würden. "Die Branche legt fünf Milliarden für die Zinszusatzreserve zurück bei gleichzeitigen Abflüssen aus der Bewertungsreserve von rund drei Milliarden im vergangenen Jahr - das ist schwer zu verstehen", bringt es König es auf den Punkt. Wie dramatisch die Lage sei verdeutliche die Tatsache, dass gegen Ende des vergangenen Jahres die Bewertungsreserven auf 75 Milliarden Euro gestiegen seien. Die Beteiligung müsse begrenzt werden, so ihre Schlussfolgerung.
Versicherer horten keine Mittel
Auch gegen den Vorwurf, die Versicherer würden 15 Milliarden Euro an Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) den Kunden vorenthalten, die ihre Verträge vor 1994 abgeschlossen haben, treffe nicht zu, sagte sie mit einem Seitenblick auf einen Artikel in der "Süddeutschen Zeitung". Die RfB seien ein zentraler Topf mit Pufferfunktion und würden die Versicherten vor Schwankungen am Kapitalmarkt schützen. Die Trennung aus dem Jahr 1994 in Alt- und Neubestände sei eine Fehlallokation, die dazu führe, dass Kunden mit Verträgen vor 1994 von früheren RfB profitieren, aber beim Ausscheiden keinerlei RfB-Mittel an spätere Kunden weitergeben. Dies führt zu immer mehr Mitteln bei immer weniger Kunden. Eine Sonderausschüttung an den Altbestand würde zu einer schlagartigen Reduktion des Risikopuffers für den Gesamtbestand führen. Dass dieser Umstand gesetzlich beseitigt werden soll, hält die BaFin für richtig, betonte König.
Bild: Elke Pohl
Als ein sehr wirksames Mittel, um die Auswirkungen eines wahrscheinlichlang andauernden Zinstiefs vor allem auf die Lebensversicherer abzufedern, bezeichnete sie die bereits 2011 gesetzlich eingeführte Zinszusatzreserve, die alle Versicherer aufbauen müssen. 2012 sind von der gesamten Branche dafür rund fünf Milliarden Euro aufgewendet worden, 2013 wird mit Rücklagen in derselben Höhe gerechnet. Falsch sei es hingegen, an der bisherigen hälftigen Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer an den extrem hohen Bewertungsreserven festzuhalten, wie sie durch die anhaltende Niedrigzinsphase entstanden seien. Der Sturm der Entrüstung, den Medien und Verbraucherschützer entfacht haben, verschweige einige Details bezeihungsweise gehe zum Teil von irrigen Annahmen aus. "Als Aufseher ist es unsere Aufgabe für Lösungen zu plädieren, die das Interesse aller Versicherungsnehmer würdigen und nicht nur das einiger weniger ausscheidender Versicherter", machte sie ihren Standpunkt und den ihrer Behörde deutlich.
Reserven für künftige Auszahlungen behalten
Es sei eben gerade nicht so, dass die nicht ausgeschütteten Reserven den Versicherern und ihren Aktionären zugute kommen, sondern den Versicherten, deren Verträge erst später auslaufen. Die Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere einzubeziehen - wie es die gegenwärtige Gesetzeslage vorsieht - ziehe einen unverantwortlichen Effekt nach sich, weil die extrem hohen Ausschüttungen einigen wenigen jetzt ausscheidenden Kunden zugute kämen, künftigen Vertragsabläufen aber vortenthalten würden. "Die Branche legt fünf Milliarden für die Zinszusatzreserve zurück bei gleichzeitigen Abflüssen aus der Bewertungsreserve von rund drei Milliarden im vergangenen Jahr - das ist schwer zu verstehen", bringt es König es auf den Punkt. Wie dramatisch die Lage sei verdeutliche die Tatsache, dass gegen Ende des vergangenen Jahres die Bewertungsreserven auf 75 Milliarden Euro gestiegen seien. Die Beteiligung müsse begrenzt werden, so ihre Schlussfolgerung.
Versicherer horten keine Mittel
Auch gegen den Vorwurf, die Versicherer würden 15 Milliarden Euro an Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) den Kunden vorenthalten, die ihre Verträge vor 1994 abgeschlossen haben, treffe nicht zu, sagte sie mit einem Seitenblick auf einen Artikel in der "Süddeutschen Zeitung". Die RfB seien ein zentraler Topf mit Pufferfunktion und würden die Versicherten vor Schwankungen am Kapitalmarkt schützen. Die Trennung aus dem Jahr 1994 in Alt- und Neubestände sei eine Fehlallokation, die dazu führe, dass Kunden mit Verträgen vor 1994 von früheren RfB profitieren, aber beim Ausscheiden keinerlei RfB-Mittel an spätere Kunden weitergeben. Dies führt zu immer mehr Mitteln bei immer weniger Kunden. Eine Sonderausschüttung an den Altbestand würde zu einer schlagartigen Reduktion des Risikopuffers für den Gesamtbestand führen. Dass dieser Umstand gesetzlich beseitigt werden soll, hält die BaFin für richtig, betonte König.
Bild: Elke Pohl
Autor(en): Elke Pohl