Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stoppt das Geschäft der Deutsche Steuerberater-Versicherung.
Die BaFin hat gemäß § 234f Absatz 4 Satz 2 VAG die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG mit Bescheid vom 6. Februar 2020 widerrufen. Der Grund hierfür ist, dass das Unternehmen die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen konnte. Ein Finanzierungsplan, der diese Unterdeckung beseitigen sollte, war aus Sicht der BaFin unzureichend.
Der Bescheid ist mit Ablauf des 31. Dezember 2021 bestandskräftig geworden.
Darf keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen
Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis stellt nach Aussage der BaFin eine Straftat dar. Gemäß § 304 Absatz 5 VAG darf die Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen.
Quelle: BaFin
Autor(en): versicherungsmagazin.de