Aufsicht über Finanzanlagenvermittler ist keine Frage von Kompetenz oder Inkompetenz

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Im zweiten Teil des Interviews, das Fred Wagner, Professor für Versicherungsbetriebslehre an der Universität Leipzig, mit BaFin-Präsident Felix Hufeld führt, geht es unter anderem um Digitalisierung sowie das Reizthema Aufsichtswechsel über Finanzanlagenvermittler.

Für Hufeld gibt es drei Themenfelder der Digitalisierung, die für die BaFin relevant sind. Das erste ist Strategie im weitesten Sinne.  Marktstrukturen könnten sich dramatisch durch die Digitalisierung verändern. Beispiel: Digitalisierung von Transaktionsgeschäften. "Wir müssen begreifen, was sich da tut und daraus Schlussfolgerungen ziehen, für neue Anforderungen an die Regulierung", so der BaFin-Chef. 

Die dunkle Seite der Digitalisierung

Handlungsfeld zwei ist die dunkle Seite der Digitalisierung, Cyber-Risk. Dies sei recht nahe an klassischen Risikomanagement-Anforderungen, müsste aber auf ein ganz neues Sujet angewendet werden. Deswegen habe man in der Behörde eine neue Einheit gegründet. Die BaFin sei eine der ersten Aufsichtsbehörden der Welt gewesen, die sehr spezifische Anforderungen an das Managen von Cyber-Risiken für die Versicherungs- und Kreditwirtschaft und die Kapitalanlagegesellschaften herausgegeben habe. Diese seien jetzt auch interessante Bausteine für die EZB sowie für die europäische Kommission. "Es freut mich, dass wir hier einen starken Akzent setzen konnten", so Hufeld.  Das dritte Themenfeld sei die BaFin selbst. Die Behörde sei selbst Objekt der Digitalisierung. Ein Beispiel sei die Marktmissbrauchsaufsicht im Wertpapierhandel. "Da nehmen wir pro Monat zwischen sechs und acht Terrabyte Daten auf. Das sind unfassbare Datenmengen. Das können Sie händisch nicht mehr auswerten", erläutert er. 

 Finanzunternehmen sind ein attraktives Ziel für Angriffe, die täglich und in erheblicher Zahl stattfinden. Laut EIOPA-Bericht "Cyber Risk for Insurers" ist die Anfälligkeit der Versicherungsunternehmen unter anderem aufgrund der Verwendung von Big Data und Cloud Computing gestiegen. Sind die Unternehmen gegen Angriffe ausreichend gewappnet, hakt Wagner nach.

Art der Aufsicht verändert sich

Ein Thema, das hohe Wellen in der Branche schlägt, ist die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler. Diese soll zum 1. Januar 2021 von den Gewerbeämtern oder IHKs auf die BaFin übertragen werden. Nun wurde die Lesung im Bundestag, die für Juli 2020 vorgesehen war, erneut wegen starker Bedenken der CDU abgesagt. Ist das Thema damit vom Tisch?, fragt Wagner. 

"Das kann ich nicht beurteilen", blockt Hufeld ab. Die Entscheidung liege bei der Politik. Es gehe hier um eine Abwägung von politischen Zielen. "Ich finde es nicht angemessen, dass die Behörde, die eine solche gesetzgeberische  Willensbekundung anschließend umzusetzen hat, sich positioniert bevor der Gesetzgeber selbst gesprochen hat", macht er deutlich. 

Wagner will es genau wissen: "Die Gewerbeämter und IHKs verfügen über jahrelange Erfahrung in der Prüfung. Kann die BaFin das besser und wenn ja, warum?" "Ich glaube, die Art der Aufsichtstätigkeiten wandelt sich einfach", so der Behörden-Chef. Die klassische Aufsicht, die traditionell und gut seit vielen Jahren von den Gewerbeämtern und IHKs ausgeübt werden, reguliere Lizensierungstätigkeiten. Es gebe aber seit Jahren einen immer stärkeren Trend, die so genannte Verhaltensregulierung. Diese erfordere ein viel weiter gespanntes Netz von Verhaltensvorgaben, Dokumentationspflichten, Beratungspflichten oder Produktdesignpflichten. "Wir reden über einen Anforderungskatalog von verhaltensbezogenen aufsichtlichen Pflichten, der nichts mehr zu tun hat, mit diesen klassischen Einzellizenz-bezogenen Dingen, die wunderbar in den Händen eines Gewerbeamtes oder einer IHK zuhause waren."

Das sei ein machtvoller und vergleichsweise junger Trend, der die Wertpapier- und Kapitalmarktaufsicht total dominiere. Da komme er historisch her und wachse immer stärker in klassische Versicherungsvertriebs- und Bankvertriebsfragen hinein.  Hufeld machte deutlich, dass es in der Sache nicht um Kompetenz oder Inkompetenz gehe, sondern um einen sehr dynamischen Wandel.

Den gesamten zweiten Teil des Interviews können Sie hier betrachten. 

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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