Auf dem Weg zum Online-Rentenkonto

740px 535px

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit arbeiten die Experten der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V.(GVG) an der Entwicklung eines Online-Rentenkontos, das alle drei Säulen der Altersvorsorge umfassen soll. Wie weit die Bemühungen gediehen sind, erläutert das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA).

In der GVG arbeiten Altersvorsorgeträger aus allen drei Säulen mit. Bereits im Juni dieses Jahres, sei nach der Veröffentlichung eines Facharbeitsgruppenberichts der Gesellschaft beschlossen worden, einen Prototyp zu entwickeln, berichtet das DIA auf seiner Homepage. In vielen Punkten der Konzeption gebe es Übereinstimmungen mit dem Grundkonzept, das im Bundesarbeitsministerium entwickelt wurde. Konsens bestehe in den Punkten: zentrale Onlineplattform, ausschließlich elektronische Bereitstellung der Informationen, freiwillige Nutzung durch die Bürger, keine zentrale Datenhaltung.

Abgestufte Pflicht zur Veröffentlichung

Noch nicht abschließend entschieden sei, wie weit der Grad an Freiwilligkeit für die Anbieter von Altersvorsorge reiche. Hier hätten Gesetzgeber und Anbieter unterschiedliche Positionen. Bislang habe sei man nur darin einig, dass die vorgeschaltete Pilotphase freiwillig sein solle.

DIA-Sprecher Klaus Morgenstern hält eine abgestufte Verpflichtung zur Veröffentlichung von Daten für realistisch. In einem ersten Schritt müssten alle Daten für jene Ansprüche übermittelt werden, für die heute schon eine Standmitteilung verpflichtend sei. Der Problemfall "Direktzusage" erhalte so einen Aufschub. Daten für  Direktzusagen bereitzustellen, sei besonders schwierig. Langfristig laufe es aber auf eine Pflicht zur Datenübermittlung für alle Vorsorgeansprüche hinaus. Mit einer Ausnahme: Vor allem die Anbieter der betrieblichen Altersversorgung plädierten für eine Stichtagsreglung zu den Altanwartschaften. "Viele Unternehmen müssten sonst wohl in den Keller steigen und in abgelegten Dokumenten kramen", so Morgenstern.

Ungeklärte Kostenfragen

Eine weitere Baustelle auf dem Weg zum Online-Rentenkonto ist die Kostenfrage. Über die Kosten für die Implementierung der Plattform bestehe weitgehend Einigkeit. Diese trage der Staat. Wer für den Regelbetrieb aufkommen soll, ist noch ungeklärt. Die Regierungsstellen sprächen sich für ein Umlageverfahren unter den Altersvorsorgeträgern aus. Die GVG plädiere hingegen für eine dauerhaft geteilte Finanzierungsverantwortung. Sie argumentiere, dass die dezentral anfallenden Kosten bei den Versorgungseinrichtungen um ein Vielfaches höher seien, als der Aufwand für die Errichtung und den Betrieb der Plattform selbst.

Auch die Frage, wird die Datenintermediäre bezahle, die für kleine und mittlere Unternehmen und Versorgungseinrichtungen zwischengeschaltet werden müssten, sei ungeklärt.

Es bleibt also noch Klärungsbedarf

  1. Wer trage die Plattform?
  2. Wer fungiere als Datenintermediär?
  3. Wie könnten bisherige Informationspflichten nach Anschluss an die zentrale Plattform vereinfacht werden?

Hier müsse der Gesetzgeber entscheiden. "Leider sind die beteiligten Ministerien gerade bei einer Kardinalfrage, nämlich welches Merkmal für die eindeutige Identifizierung der Altersvorsorgesparer benutzt wird, noch meilenweit von einer Entscheidung entfernt", konstatiert Morgenstern.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

Alle Branche News