Mit dem Jahrhundertwerk VVG-Reform ist die Überschussbeteiligung nicht einfacher geworden. Insbesondere die Abbildung der Bewertungsreservenbeteiligung ist sehr komplex, da die Gesellschaften dies unterschiedlich handhaben. Daher hat die Rating-Agentur Assekurata erstmals eine ergänzende Erhebung durchgeführt, in der die verschiedenen Überschusskomponenten genauer abgegrenzt und präzisiert werden.
Die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierdurch wird die Transparenz erheblich eingeschränkt. Die Studie untersucht die einzelnen Elemente und zeigt ihre gegenwärtige Bedeutung.
Verschiedene Modelle und Kombinationen
Dabei handele es sich um die laufende Verzinsung der Kundenguthaben und um endfällige Schlussgewinne. Bei diesen sei wiederum zu unterscheiden zwischen konventionellen Schlussgewinnen und den Schlussgewinnen aus Bewertungsreserven. Letztere gewährten zahlreiche Versicherer in Form einer Mindest- beziehungsweise Sockelbeteiligung. Diese werde jährlich deklariert und sei dann für ein Jahr festgelegt. Die Sockelbeteiligung werde auch gewährt, wenn die Bewertungsreserven in diesem Jahr auf Null zurückgehen würden. Für die zuvor genannten Überschussquellen werde daher auch der Begriff "Gesamtverzinsung bei Bewertungsreserven gleich null" verwendet.
Anders verhalte es sich bei Bewertungsreserven, die erst bei Vertragsablauf und dann auf Basis des vorhandenen Wertes ausgezahlt werden. Die beiden Formen der Beteiligung an den Bewertungsreserven kommen im Markt sowohl alternativ als auch in Kombination vor, erklärt Assekurata. Zusätzlich zu den genannten Überschüssen gewährten Lebensversicherer ihren Kunden ebenfalls Kosten- und Risikoüberschüsse. Auch dafür existierten unterschiedliche Verfahren. Teilweise würden diese Überschüsse mit der laufenden Verzinsung oder aber separat gewährt, so die Rating-Agentur.
Einige Ergebnisse im Überblick
Die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Hierdurch wird die Transparenz erheblich eingeschränkt. Die Studie untersucht die einzelnen Elemente und zeigt ihre gegenwärtige Bedeutung.
Verschiedene Modelle und Kombinationen
Dabei handele es sich um die laufende Verzinsung der Kundenguthaben und um endfällige Schlussgewinne. Bei diesen sei wiederum zu unterscheiden zwischen konventionellen Schlussgewinnen und den Schlussgewinnen aus Bewertungsreserven. Letztere gewährten zahlreiche Versicherer in Form einer Mindest- beziehungsweise Sockelbeteiligung. Diese werde jährlich deklariert und sei dann für ein Jahr festgelegt. Die Sockelbeteiligung werde auch gewährt, wenn die Bewertungsreserven in diesem Jahr auf Null zurückgehen würden. Für die zuvor genannten Überschussquellen werde daher auch der Begriff "Gesamtverzinsung bei Bewertungsreserven gleich null" verwendet.
Anders verhalte es sich bei Bewertungsreserven, die erst bei Vertragsablauf und dann auf Basis des vorhandenen Wertes ausgezahlt werden. Die beiden Formen der Beteiligung an den Bewertungsreserven kommen im Markt sowohl alternativ als auch in Kombination vor, erklärt Assekurata. Zusätzlich zu den genannten Überschüssen gewährten Lebensversicherer ihren Kunden ebenfalls Kosten- und Risikoüberschüsse. Auch dafür existierten unterschiedliche Verfahren. Teilweise würden diese Überschüsse mit der laufenden Verzinsung oder aber separat gewährt, so die Rating-Agentur.
Einige Ergebnisse im Überblick
- Die Gesamtverzinsung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewertungsreserven an den zwei ausgewählten Stichtagen hat im Marktdurchschnitt keine signifikante Veränderung gegenüber der Gesamtverzinsung bei Bewertungsreserven gleich Null ergeben.
- Insbesondere bei den großen Lebensversicherern erfolgt die Zuteilung der Bewertungsreservenbeteiligung über die Deklaration einer Sockelbeteiligung. Mehr als zwei Drittel der untersuchten Unternehmen - gemessen an den verdienten Bruttoprämien 2006 - beteiligen ihre Versicherten über eine Mindest- oder Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven.
- Konventionelle Schlussüberschussanteile dominieren. Nur zwei Versicherer gewähren ausschließlich eine Sockelbeteiligung als Schlussdividende.
- Der Anteil der Sockelbeteiligung an der Gesamtverzinsung fällt im Vergleich zum Anteil des konventionellen Schlussüberschusses (arithmetische Marktdurchschnitte) geringfügig aus.
- Bei der Berechnung der Zinsüberschussanteile innerhalb des Zinsträgers verteilt nur jeder vierte Versicherer die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre, wie es bei der Berechnung der Rückkaufswerte vorgeschrieben ist. Wobei dies einen schnelleren Aufbau des Zinsträgers bewirkt.
Autor(en): Versicherungsmagazin