Der identische Kostenausweis für alle Altersvorsorgeprodukte ist in Sicht. Eine einheitliche Methode zur Berechnung der Effektivkosten will die Produktinformationsstelle Altersvorsorge gemeinnützige GmbH (PIA gGmbH) bereits im März veröffentlichen. Durchgefallen ist ein Berechnungsweg, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt hat.
Gegenüber dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) erklärte die Geschäftsführerin der PIA, Melissa Cigdem Ruby: "Wir können das GDV-Verfahren nicht übernehmen." Es sollen aber einige "Vorstellungen" des GDV in die Berechnungsmethodik einfließen. Diese wurden bereits intensiv mit Branchenvertretern diskutiert.
Verbraucherschützer kritisieren "Schönrechnerei"
Bisher herrscht bei der Berechnung regelrechter Wildwuchs. Zwar muss nach dem Gesetz die Minderung der Wertenwicklung durch Kosten seit Anfang 2015 ausgewiesen werden , doch der Gesetzgeber hat es bisher versäumt festzulegen, wie die Effektivkosten genau zu berechnen sind. Daher werfen Verbraucherschützer, wie die Verbraucherzentrale Hamburg, einzelnen Versicherern "Schönrechnerei" vor. "Das Gesetz enthält keine Vorgaben, wie die Effektivkosten zu berechnen sind", bestätigt die Gothaer Versicherung aus Köln. Daher sei bisher jedes Versicherungsunternehmen aufgefordert, über sinnvolle Berechnungswege und Kostendarstellungen nachzudenken. Bisher gebe es keinen richtigen Weg.
Das dürfte sich ab März 2016 ändern. Experten gehen davon aus, dass die branchenübergreifenden Vorgaben, die die PIA nur für geförderte Altersvorsorgeprodukte macht, eine starke Ausstrahlungswirkung auf alle anderen Produktarten der Altersvorsorge ausüben wird. Das gilt zudem für das neue Produktinformationsblatt, dass die PIA einheitlich gestalten wird. "Wir gehen davon aus, dass die Branche für alle Produkte den Vorgaben der PIA folgt", sagt Lars Heermann von der Rating-Agentur Assekurata aus Köln.
Idealfall wäre eine leichte Vergleichbarkeit
Die PIA sei ein Hoffnungsträger für mehr Transparenz in der Altersvorsorge. "Im Idealfall können künftig die Verbraucher tatsächlich mehrere Policen nebeneinanderlegen und sie leicht vergleichen", so Heermann. Sollten aber einige Versicherer für nicht geförderte Produkte dem neuen PIA-Standard nicht folgen, befürchtet Heermann, dass dann der Gesetzgeber auf den Plan gerufen werde. Heermann: "Dafür sorgen schon die Verbraucherschützer."
Gleichzeitig wird die Produkinformationsstelle künftig dafür sorgen, dass Verbraucher die Risiken und Chancen von geförderten Vorsorgeprodukten besser einschätzen können. Allen Unternehmen, die ihre Anträge bis zum Ende des vergangenen Jahres eingereicht haben, wurde zugesichert, dass bis Ende Juli 2016 die Einstufung in eine der fünf Chancen-Risiko-Klassen erfolgt. Auch diese Methodik dürfte auf den freien Markt ausstrahlen. Mit der Brancheninitiative Volatium von Morgen & Morgen gibt es aber bereits heute ein ähnliches Verfahren, das freiwillig von einigen Versicherern genutzt wird, um die Transparenz in der Altersvorsorge zu verbessern.
Siehe auch:
Bildquelle: Cumulus
Gegenüber dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) erklärte die Geschäftsführerin der PIA, Melissa Cigdem Ruby: "Wir können das GDV-Verfahren nicht übernehmen." Es sollen aber einige "Vorstellungen" des GDV in die Berechnungsmethodik einfließen. Diese wurden bereits intensiv mit Branchenvertretern diskutiert.
Verbraucherschützer kritisieren "Schönrechnerei"
Bisher herrscht bei der Berechnung regelrechter Wildwuchs. Zwar muss nach dem Gesetz die Minderung der Wertenwicklung durch Kosten seit Anfang 2015 ausgewiesen werden , doch der Gesetzgeber hat es bisher versäumt festzulegen, wie die Effektivkosten genau zu berechnen sind. Daher werfen Verbraucherschützer, wie die Verbraucherzentrale Hamburg, einzelnen Versicherern "Schönrechnerei" vor. "Das Gesetz enthält keine Vorgaben, wie die Effektivkosten zu berechnen sind", bestätigt die Gothaer Versicherung aus Köln. Daher sei bisher jedes Versicherungsunternehmen aufgefordert, über sinnvolle Berechnungswege und Kostendarstellungen nachzudenken. Bisher gebe es keinen richtigen Weg.
Das dürfte sich ab März 2016 ändern. Experten gehen davon aus, dass die branchenübergreifenden Vorgaben, die die PIA nur für geförderte Altersvorsorgeprodukte macht, eine starke Ausstrahlungswirkung auf alle anderen Produktarten der Altersvorsorge ausüben wird. Das gilt zudem für das neue Produktinformationsblatt, dass die PIA einheitlich gestalten wird. "Wir gehen davon aus, dass die Branche für alle Produkte den Vorgaben der PIA folgt", sagt Lars Heermann von der Rating-Agentur Assekurata aus Köln.
Idealfall wäre eine leichte Vergleichbarkeit
Die PIA sei ein Hoffnungsträger für mehr Transparenz in der Altersvorsorge. "Im Idealfall können künftig die Verbraucher tatsächlich mehrere Policen nebeneinanderlegen und sie leicht vergleichen", so Heermann. Sollten aber einige Versicherer für nicht geförderte Produkte dem neuen PIA-Standard nicht folgen, befürchtet Heermann, dass dann der Gesetzgeber auf den Plan gerufen werde. Heermann: "Dafür sorgen schon die Verbraucherschützer."
Gleichzeitig wird die Produkinformationsstelle künftig dafür sorgen, dass Verbraucher die Risiken und Chancen von geförderten Vorsorgeprodukten besser einschätzen können. Allen Unternehmen, die ihre Anträge bis zum Ende des vergangenen Jahres eingereicht haben, wurde zugesichert, dass bis Ende Juli 2016 die Einstufung in eine der fünf Chancen-Risiko-Klassen erfolgt. Auch diese Methodik dürfte auf den freien Markt ausstrahlen. Mit der Brancheninitiative Volatium von Morgen & Morgen gibt es aber bereits heute ein ähnliches Verfahren, das freiwillig von einigen Versicherern genutzt wird, um die Transparenz in der Altersvorsorge zu verbessern.
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Bildquelle: Cumulus
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek