Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft () hat die Einzelhandelsgruppe Rewe auf Unterlassung verklagt. Hintergrund war eine Verkaufsaktion der Arag im Herbst 2007, bei der über die zu Rewe gehörenden Pennymarkt-Kette Versicherungen im Supermarkt verkauft worden waren.
Der AfW hatte damals die Aktion der Arag kritisiert. Moniert wurde eine fehlende Beratung der Kunden. Außerdem sei davon auszugehen, dass die Verkäufer in den Supermärkten nicht die vorgeschriebene Qualifikation und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besitzen.
Verstoß gegen Versicherungsvermittlerrichtlinie angemahnt
"Wir sind davon überzeugt, dass es sich bei der durchgeführten Verkaufsaktion um einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben der Versicherungsvermittlerrichtlinie handelt. Diesen Verstoß hat Rewe als Betreiber der Pennymärkte begangen und ist dafür entsprechend verantwortlich", erläutert Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Eine vom AfW geforderte Unterlassungserklärung seitens der Arag und Rewe seien von den Unternehmen nicht abgegeben worden, heißt es. Weder der Versicherer noch die Einzelhandelsgruppe hätten einen Verstoß gegen die Vorgaben des neuen Versicherungsvermittlerrechts eingeräumt. Auch Versuche, die Sachlage über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem zuständigen Gewerbeamt, dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder dem zuständigen Ministerium zu klären, seien bislang fehlgeschlagen, begründet der AfW den Schritt vor den Kadi.
Der AfW hatte damals die Aktion der Arag kritisiert. Moniert wurde eine fehlende Beratung der Kunden. Außerdem sei davon auszugehen, dass die Verkäufer in den Supermärkten nicht die vorgeschriebene Qualifikation und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besitzen.
Verstoß gegen Versicherungsvermittlerrichtlinie angemahnt
"Wir sind davon überzeugt, dass es sich bei der durchgeführten Verkaufsaktion um einen klaren Verstoß gegen die Vorgaben der Versicherungsvermittlerrichtlinie handelt. Diesen Verstoß hat Rewe als Betreiber der Pennymärkte begangen und ist dafür entsprechend verantwortlich", erläutert Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Eine vom AfW geforderte Unterlassungserklärung seitens der Arag und Rewe seien von den Unternehmen nicht abgegeben worden, heißt es. Weder der Versicherer noch die Einzelhandelsgruppe hätten einen Verstoß gegen die Vorgaben des neuen Versicherungsvermittlerrechts eingeräumt. Auch Versuche, die Sachlage über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), dem zuständigen Gewerbeamt, dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder dem zuständigen Ministerium zu klären, seien bislang fehlgeschlagen, begründet der AfW den Schritt vor den Kadi.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly