Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie mit dem Schwerpunkt auf Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) findet unter Experten weitgehend Zustimmung. Das wurde während der jüngsten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich.
Der Regierungsentwurf sei insgesamt sachgerecht, urteilte Jean Baptist Abel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), auch wenn das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung damit nicht erreicht werde.
Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist schmälern die Attraktivität
Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Regelung aus Arbeitgebersicht "nicht gerade erfreulich". Die enthaltene Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre sowie die Herabsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre mache die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument nicht gerade attraktiv.
Die Regelung führe "auf den ersten Blick" zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer, sagte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Ein Mehr an Betriebsrenten werde es damit aber nicht geben, fügte er hinzu. Ähnlich sah das auch Reinhold Höfer, Gutachter für betriebliche Altersversorgung. Die EU-Richtlinie sei zwar korrekt umgesetzt worden. Es werde sich aber die Zusagefreudigkeit der Arbeitgeber einschränken, da mit der Neureglung der Bindungsgedanke der betrieblichen Altersversorgung gegen Null gehe.
Informationspflichten als zentraler Bestandteil der bAV
Die geplanten Verbesserungen hinsichtlich der Informationspflichten wurden Seitens des DGB begrüßt. Bedauerlich sei jedoch, dass Auskünfte nur auf ausdrückliches Verlangen hin und nicht turnusmäßig erteilt werden sollen. Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten nannte die Informationspflichten einen zentralen Bestandteil für die betriebliche Altersversorgung. Gerade im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen sei es jedoch für die Beschäftigten oft schwierig, Informationen zu finden.
Abkommen vom Verrentungsmonopol der Versicherungswirtschaft
Positiv bewerteten die Experten auch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf. Danach sollen Pensionsfonds nicht mehr wie bislang eine Garantie auf die Rente geben müssen, was ihre Anlagemöglichkeiten einschränke, erläuterte Dietmar Keller von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Dennoch gebe es eine garantierte Rente, für die der Arbeitgeber einstehen müsse, falls der Pensionsfonds dazu nicht in der Lage ist, sagte er.
Man könne so wegkommen vom Verrentungsmonopol der Versicherungswirtschaft, lobte Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. Gebraucht würden neue Ansätze, auch weil bei den Versicherungen "zu viel Geld versickert". Es sei möglich, jenseits der Versicherungsformen attraktive Renditen zu erwirtschaften. Realistisch seien 1,5 bis 2 Prozent bei relativ geringem Risiko, sagte Kleinlein.
Umfrage von Swiss Life: Plädoyer für die bAV
Auch Versicherer wie Swiss Life Deutschland machen sich für die bAV stark. Dies zeigt sich an einer Umfrage, die das Unternehmen kürzlich veröffentlicht hat. Nachfolgend einige Untersuchungsdetails: Nur noch 57 Prozent der Arbeitnehmer bekommen Weihnachtsgeld, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag von Swiss Life Deutschland ergab. Das Finanzberatungs- und Versicherungsunternehmen empfiehlt, die Weihnachtsgratifikation – zumindest anteilig – in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu investieren. Das klappt auch ohne Weihnachtsgeld: Mit einer staatlich geförderten Gehaltsumwandlung, bei der man Monat für Monat eine Zusatzrente aufbaut. Arbeitnehmer, die eine Betriebsrente ansparen, sorgen fürs Alter vor und mindern gleichzeitig ihre Steuer- und Sozialabgaben. Von niedrigeren Sozialversicherungsabgaben profitieren auch die Firmeninhaber, die zudem ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen binden können.
Mehrheit der Befragten zeigt keine Bereitschaft
Erfreulich: 26 Prozent der Befragten, die in diesem Jahr Weihnachtsgeld erhalten und bereits eine zusätzliche Altersvorsorge haben, können sich grundsätzlich vorstellen, diese Gratifikation beziehungsweise einen Teil davon für eine Sonderzahlung in die bAV zu verwenden. Die Mehrheit der Befragten (61 %) ist aus unterschiedlichen Gründen nicht dazu bereit: Ein Drittel (33 %) meint, bereits ausreichend für das Alter vorzusorgen. Mehrheitlich haben die Befragten das Weihnachtsgeld bereits fest für andere Zwecke eingeplant, beispielsweise zur Tilgung offener Zahlungen (19 %), für Weihnachtsgeschenke (16 %) oder Urlaubsreisen (22 %).
Besonders konsumfreudig: Menschen unter 30
Rund 80 Prozent der Teilnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, bekommen 1.000 Euro oder mehr. Die meisten investieren die Finanzspritze in Weihnachtsgeschenke für ihre Liebsten (37 %), 22% möchten ihr Weihnachtsgeld für eine Urlaubsreise und 19% für laufende Zahlungen im Haushalt verwenden, beispielsweise für Versicherungen, Tilgungsraten, einen Kredit oder eine Finanzierung. Für die schönen Dinge im Leben wie Geschenke oder eine Urlaubsreise wollen vor allem die Befragten unter 30 Jahren (84 %) ihren Bonus ausgeben.
Textquellen: Bundestag; Swiss Life; Bildquelle: ©fotolia / picscout
Der Regierungsentwurf sei insgesamt sachgerecht, urteilte Jean Baptist Abel vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), auch wenn das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung damit nicht erreicht werde.
Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist schmälern die Attraktivität
Florian Swyter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Regelung aus Arbeitgebersicht "nicht gerade erfreulich". Die enthaltene Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre sowie die Herabsetzung des Mindestalters auf 21 Jahre mache die betriebliche Altersversorgung als Personalbindungsinstrument nicht gerade attraktiv.
Die Regelung führe "auf den ersten Blick" zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer, sagte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Ein Mehr an Betriebsrenten werde es damit aber nicht geben, fügte er hinzu. Ähnlich sah das auch Reinhold Höfer, Gutachter für betriebliche Altersversorgung. Die EU-Richtlinie sei zwar korrekt umgesetzt worden. Es werde sich aber die Zusagefreudigkeit der Arbeitgeber einschränken, da mit der Neureglung der Bindungsgedanke der betrieblichen Altersversorgung gegen Null gehe.
Informationspflichten als zentraler Bestandteil der bAV
Die geplanten Verbesserungen hinsichtlich der Informationspflichten wurden Seitens des DGB begrüßt. Bedauerlich sei jedoch, dass Auskünfte nur auf ausdrückliches Verlangen hin und nicht turnusmäßig erteilt werden sollen. Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten nannte die Informationspflichten einen zentralen Bestandteil für die betriebliche Altersversorgung. Gerade im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen sei es jedoch für die Beschäftigten oft schwierig, Informationen zu finden.
Abkommen vom Verrentungsmonopol der Versicherungswirtschaft
Positiv bewerteten die Experten auch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf. Danach sollen Pensionsfonds nicht mehr wie bislang eine Garantie auf die Rente geben müssen, was ihre Anlagemöglichkeiten einschränke, erläuterte Dietmar Keller von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Dennoch gebe es eine garantierte Rente, für die der Arbeitgeber einstehen müsse, falls der Pensionsfonds dazu nicht in der Lage ist, sagte er.
Man könne so wegkommen vom Verrentungsmonopol der Versicherungswirtschaft, lobte Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten. Gebraucht würden neue Ansätze, auch weil bei den Versicherungen "zu viel Geld versickert". Es sei möglich, jenseits der Versicherungsformen attraktive Renditen zu erwirtschaften. Realistisch seien 1,5 bis 2 Prozent bei relativ geringem Risiko, sagte Kleinlein.
Umfrage von Swiss Life: Plädoyer für die bAV
Auch Versicherer wie Swiss Life Deutschland machen sich für die bAV stark. Dies zeigt sich an einer Umfrage, die das Unternehmen kürzlich veröffentlicht hat. Nachfolgend einige Untersuchungsdetails: Nur noch 57 Prozent der Arbeitnehmer bekommen Weihnachtsgeld, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag von Swiss Life Deutschland ergab. Das Finanzberatungs- und Versicherungsunternehmen empfiehlt, die Weihnachtsgratifikation – zumindest anteilig – in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu investieren. Das klappt auch ohne Weihnachtsgeld: Mit einer staatlich geförderten Gehaltsumwandlung, bei der man Monat für Monat eine Zusatzrente aufbaut. Arbeitnehmer, die eine Betriebsrente ansparen, sorgen fürs Alter vor und mindern gleichzeitig ihre Steuer- und Sozialabgaben. Von niedrigeren Sozialversicherungsabgaben profitieren auch die Firmeninhaber, die zudem ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen binden können.
Mehrheit der Befragten zeigt keine Bereitschaft
Erfreulich: 26 Prozent der Befragten, die in diesem Jahr Weihnachtsgeld erhalten und bereits eine zusätzliche Altersvorsorge haben, können sich grundsätzlich vorstellen, diese Gratifikation beziehungsweise einen Teil davon für eine Sonderzahlung in die bAV zu verwenden. Die Mehrheit der Befragten (61 %) ist aus unterschiedlichen Gründen nicht dazu bereit: Ein Drittel (33 %) meint, bereits ausreichend für das Alter vorzusorgen. Mehrheitlich haben die Befragten das Weihnachtsgeld bereits fest für andere Zwecke eingeplant, beispielsweise zur Tilgung offener Zahlungen (19 %), für Weihnachtsgeschenke (16 %) oder Urlaubsreisen (22 %).
Besonders konsumfreudig: Menschen unter 30
Rund 80 Prozent der Teilnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, bekommen 1.000 Euro oder mehr. Die meisten investieren die Finanzspritze in Weihnachtsgeschenke für ihre Liebsten (37 %), 22% möchten ihr Weihnachtsgeld für eine Urlaubsreise und 19% für laufende Zahlungen im Haushalt verwenden, beispielsweise für Versicherungen, Tilgungsraten, einen Kredit oder eine Finanzierung. Für die schönen Dinge im Leben wie Geschenke oder eine Urlaubsreise wollen vor allem die Befragten unter 30 Jahren (84 %) ihren Bonus ausgeben.
Textquellen: Bundestag; Swiss Life; Bildquelle: ©fotolia / picscout
Autor(en): versicherungsmagazin.de