Werkstudent
1. Begriff: Ordentlich eingeschriebener Student, der neben seinem Studium einer studiennahen Tätigkeit in einem Unternehmen nachgeht und dafür ein Gehalt bezieht.
2. Vorteile für die Unternehmen: a) Generierung von qualifiziertem Führungsnachwuchs und von Spezialisten,
b) Halten von Potenzialträgern. V.a. für Versicherungsunternehmen bieten Verträge mit Werkstudenten die Möglichkeit, junge Mitarbeiter mit Potenzialen, die nach ihrer kaufmännischen Ausbildung studieren wollen, zu halten.
3. Vorteile für die Werkstudenten: a) Die Werkstudenten haben eine Erwerbsquelle neben ihrem Studium.
b) Sie können nach ihrem Studium Praxiserfahrung vorweisen.
c) Sie werden nach ihrem Abschluss oft übernommen.
4. Rahmenbedingung: Die Arbeitszeit von Werkstudenten darf während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten und die Verträge müssen zeitlich befristet sein; ansonsten werden Werkstudenten als Arbeitnehmer behandelt und sind sozialversicherungspflichtig. Während der Semesterferien können Werkstudenten ihren Tätigkeitsumfang auf Vollzeit erhöhen.
Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler