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Versicherungslexikon

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Jetzt neu: Die 2. Auflage wurde komplett überarbeitet und um über 400 neue Begriffe ergänzt.

Verlängerungsklausel

1. Begriff: Vereinbarung, nach der sich ein Versicherungsvertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr verlängert, wenn er nicht unter Einhaltung der bedingungsgemäß vorgesehenen Frist vor dem Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird.

2. Merkmale: Nach der gesetzlichen Regelung darf sich die stillschweigende Verlängerung nur auf jeweils ein Jahr erstrecken (§ 11 I VVG). Eine derartig stillschweigende Verlängerung ist kein neuer Vertragsabschluss; die Prämien sind Folgeprämien.

Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann

 

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