Ventillösung
Erlaubnis des gebundenen Vermittlers, Produkte anderer Versicherer anzubieten, wenn der eigene Versicherer solche Produkte nicht anbieten will oder kann. Die Ventillösung dient der ganzheitlichen Betreuung des Kunden und soll die bestehende Kundenbeziehung gegenüber konkurrierenden Vermittlern schützen.
Autor(en): Prof. Dr. Horst Müller-Peters