Sovereign Rating
1. Begriff: Rating eines „Sovereigns“, d.h. eines Staats bzw. einer Regierung. Sovereign Ratings adressieren das Kreditrisiko staatlicher Emittenten (z.B. der Bundesrepublik Deutschland), die Anleihen und sonstige Schuldverschreibungen ausgeben. Das Rating ist eine Meinung der Ratingagentur über die Kreditwürdigkeit der Regierung eines Staats (Sovereign Government), und bezieht sich auf die rechtzeitige Bedienung von Schulden.
2. Konsequenzen: Das Sovereign Rating hat Einfluss auf die Zinshöhe, mit der die Schulden eines Sovereigns bedient werden. Es beeinflusst aber auch die Höhe des Ratings von Unternehmen, die in einem Land tätig sind. Normalerweise ist das Sovereign Rating die Obergrenze für das Rating von Unternehmen, die in diesem Land tätig sind. In Ausnahmefällen kann ein Unternehmensrating (Emittentenrating) aber auch darüber liegen.
3. Abgrenzung: Länderrisiko.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Wolfgang Rief