Sonderposten mit Rücklageanteil
1. Begriff: Ehemaliger Posten auf der Passivseite der Bilanz, um bestimmte Erträge (z.B. vorübergehend aufgelöste Bewertungsreserven) von der Besteuerung zu befreien.
2. Ziele und Folgen: Der Sonderposten mit Rücklageanteil war Ausfluss einer steuerlichen Sonderregelung zur Förderung des Investitionsklimas, v.a. bei Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen. Die spätere Auflösung erhöhte entweder den steuerpflichtigen Gewinn, oder die Auflösung wurde durch eine Sonderabschreibung auf neu angeschaffte Wirtschaftsgüter erfolgsmäßig neutralisiert.
3. Aktuelle Entwicklungen: Im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde § 247 III HGB, der die Rechtsgrundlage für den Sonderposten mit Rücklageanteil darstellte, aufgehoben. Der Gewinn ist im handelsrechtlichen Jahresabschluss darzustellen und um die zukünftige Steuerbelastung in Form von passiven latenten Steuern zu kürzen.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach