Ruhen der Versicherung
1. Begriff: Vorübergehende Aufhebung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer aus einem Versicherungsvertrag.
2. Merkmale: Durch das Ruhen der Versicherung werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag stillgelegt, der Vertrag selbst bleibt aber bestehen. Während der Ruhezeit sind Versicherungsleistungen nicht zu erbringen und Versicherungsprämien nicht zu entrichten.
Autor(en): Uwe Laue