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Versicherungslexikon

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Rückwirkende Leistung

1. Begriff: Leistung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei verspäteter Meldung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherten „ohne schuldhaftes Versäumen“.

2. Hintergründe und Würdigungen: Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei gleichzeitiger Beitragsbefreiung entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Die Tarifwerke vieler Versicherer sehen aus diesem Grund eine rückwirkende Leistung vor. Allerdings enthalten einige Tarife auch Einschränkungen durch die Festlegung von Meldefristen. Erfolgt die Meldung einer Berufsunfähigkeit nach einer solchen Frist, wird u.U. erst ab dem Eingang der Meldung geleistet. Die Meldefristen erstrecken sich je nach Tarif auf bis zu 36 Monate. Verspätete Meldungen, z.B. wenn eine eingetretene Berufsunfähigkeit zunächst für eine akute, vorübergehende Erkrankung gehalten wurde, können also zu Leistungseinbußen führen. Aus Kundensicht zu empfehlen ist ein Tarif, der keine Meldefristen vorsieht.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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