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Rationierung

1. Begriff: Ökonomisch: Zuteilungsregeln für knappe Ressourcen. Politisch – v.a. im Gesundheitswesen: Vorenthalten von medizinisch notwendigen Leistungen.

2. Merkmale: Im Mittelpunkt von Rationierungsentscheidungen steht die Frage, nach welchen Kriterien die Zuteilung von Gesundheitsleistungen geregelt und umgesetzt werden sollte. Es wird zwischen a) expliziter (offener, transparenter) Rationierung und
b) impliziter (verdeckter, stiller) Rationierung unterschieden. Von expliziter Rationierung wird gesprochen, wenn diese transparent gemacht wird. Das würde nach der Definition des Deutschen Ethikrats bedeuten, dass Rationierungskriterien öffentlich bekannt gemacht und ggf. allgemein verbindlich geregelt sowie dem Patienten mitgeteilt werden. Hingegen bedeutet verdeckte Rationierung, dass Leistungsbegrenzungen ohne transparente Kriterien erfolgen.

3. Entwicklungslinien: Explizite Rationierung findet im deutschen Gesundheitswesen v.a. bei der Zuteilung knapper Organspenden statt. Ein weiteres Beispiel für Rationierung kann im Ausschluss der Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2004 gesehen werden. Ansonsten weisen Entscheidungsträger immer wieder darauf hin, dass eine explizite Rationierung im deutschen Gesundheitswesen nicht stattfände. In anderen Ländern – wie etwa in England – führen explizite Rationierungsentscheidungen dazu, dass der Zugang zu Leistungen mit niedrigem Nutzen und hohen Kosten beschränkt wird. Implizite Rationierung findet immer dann statt, wenn Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser) medizinisch notwendige Leistungen insbesondere aus ökonomischen Gründen nicht erbringen. Implizite Rationierung ist daher eine häufige Ursache von Unterversorgung im Gesundheitswesen.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß

 

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