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Versicherungslexikon

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Öffentliche Versicherer

1. Begriff: Versicherungsgesellschaften, die Anstalten des öffentlichen Rechts sind (vgl. öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen) oder ursprünglich waren – letztere soweit deren Muttergesellschaften bzw. Träger nach wie vor zur öffentlichen Hand zählen. Einbezogen sind auch alle Tochtergesellschaften der vorgenannten Versicherer, die als Versicherungs-Aktiengesellschaften (Aktiengesellschaft, kurz: AG) geführt werden.

2. Merkmale: Die öffentlichen Versicherer sind in einem eigenen Verband, dem Verband öffentlicher Versicherer, zusammengeschlossen. In ihrer jeweiligen Region sind sie meist Marktführer in der verbundenen Wohngebäudeversicherung. Hintergrund dafür sind v.a. die bis zur Deregulierung im Jahr 1994 in der Gebäudeversicherung (und z.T. auch für die Versicherung von Elementarschäden) geltenden Monopolrechte (Monopolversicherung) zugunsten der öffentlichen Versicherer; überdies konnten sie sich teilweise auf eine Pflicht der Eigentümer zur Versicherung ihrer Wohngebäude stützen (Pflichtversicherung).

3. Geschichte und weitere Entwicklungen: Öffentliche Versicherer blicken auf eine lange Tradition zurück und gehören zu den ältesten Versicherern Deutschlands. Sie wurden von regionalen Herrschern gegründet, um die Feuerversicherung anzubieten. So sind die öffentlichen Versicherer bis heute regional begrenzte Anbieter, die den Grenzen alter Fürstentümer und Königreiche folgen. Fraglich ist allerdings, ob und inwieweit das Regionalprinzip im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmenden Bedeutung von Online-Medien im Versicherungsvertrieb aufrechterhalten wird bzw. werden kann.

Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender

 

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