Nachprüfung
1. Begriff: In der Berufsunfähigkeitsversicherung die periodische Prüfung des Versicherers auf Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Leistungsfall.
2. Zweck: Im Interesse der Versichertengemeinschaft ist es geboten, in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen, ob die Leistungsvoraussetzungen zur Erbringung der Versicherungsleistungen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhin gegeben sind. Wichtigstes Kriterium hierfür ist eine mögliche Veränderung des Gesundheitszustands.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann