Gebrauchtpolice
1. Begriff: Lebensversicherungsvertrag, der von einem Versicherungsnehmer, der den Vertrag ursprünglich mit dem Lebensversicherungsunternehmen geschlossen hat, an einen Erwerber (Investor) veräußert wurde, ohne die versicherte Person auszutauschen.
2. Hintergründe: Anstatt seinen Versicherungsvertrag zu kündigen und den Rückkaufswert zu erhalten, kann es u.U. für einen Versicherungsnehmer attraktiver sein, den Vertrag an einen Investor zu veräußern. Gründe hierfür können niedrige Rückkaufswerte oder steuerliche Gestaltungen sein. Der Investor und der Versicherungsnehmer teilen sich gleichsam eine Marge zwischen dem Zeitwert und dem Rückkaufswert des Lebensversicherungsvertrags.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf