Gebäudebestandteile
1. Begriff: Sachen des Gebäudeeigentümers, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, z.B. die Heizanlage.
2. Abgrenzung: Mietereinbauten sind demgegenüber Einbauten, die i.d.R. nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder entfernt werden.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender