Garantierte Dynamik im Leistungsfall
1. Begriff: Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Garantierte jährliche Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente durch Überschüsse aus den Kapitalanlagen des Versicherers.
2. Würdigung: Als Folge der Kapitalmarktkrise mussten die Versicherer ihre Überschussbeteiligung in den letzten Jahren stark reduzieren. Dies hat für die Bezieher von Berufsunfähigkeitsrenten zur Folge, dass ihre Renten nur minimal oder gar nicht angepasst werden. Tritt die Berufsunfähigkeit in jungen Jahren ein und hält sie über einen längeren Zeitraum an, so besteht die Gefahr, dass die Rente immer mehr an Kaufkraft verliert. Eine garantierte Dynamik im Leistungsfall gleicht diesen Wertverlust als Folge der Inflation aus. Sie ist somit ein wichtiger Baustein in der finanziellen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, der aber nur von wenigen Versicherern angeboten wird. Vgl. auch Überschussbeteiligung, Beitragsdynamik, Nachversicherungsgarantie.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann