Unvollständig gleich unbrauchbar?
Jürgen Evers
Versuchen Unternehmer, das anerkannte Buchauszugsbegehren mit Informationen zu ersticken, stehen Vertreter oft ratlos da. Die Möglichkeiten, den Überblick zu erhalten, fasst eine Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zusammen.