Tarifwechsel vorschlagen, Erfolgshonorar erhalten
Jürgen Evers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich den erbitterten Streit beendet, ob Maklern die Tarifwechselberatung in der Krankenversicherung gegen Honorar zu gestatten ist. Hier erfahren Leser mehr zur Urteilsbegründung.