Risiken bei der Durchleitung

Jürgen Evers

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Vertreter setzen vielfach Tippgeber ein, um Neugeschäft zu forcieren. Werden dabei so genannte Friedhofsanträge generiert, droht die fristlose Verdachtskündigung. Das Oberlandesgericht München hatte kürzlich über einen derartigen Fall zu entscheiden. 

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