Makler mit singulärer Poolanbindung

Jürgen Evers

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Versicherungsmakler, die fünf Sechstel ihrer Courtageumsätze über einen Maklerpool generieren, sind im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig und können nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein. 

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