Kostenfreies Angebot für Maklerkunden
Jürgen Evers
Das OLG München musste entscheiden, ob auf Honorarbasis tätige Makler es Versicherern untersagen können, Maklerkunden eine kostenfreie Beratung anzubieten. Im Streitfall (29 U 2652/13) hatte ein Makler einen Krankenversicherer (KV) auf Unterlassung in Anspruch genommen. Der Makler hatte Kunden angeboten, sie gegen Erfolgshonorar über die Option zu beraten, in einen kostengünstigeren KV-Tarif zu wechseln.