Kein Anschluss unter dieser Vollmacht
Jürgen Evers
Makler gehen häufig davon aus, Versicherer seien verpflichtet, die Korrespondenz über sie zu führen, sobald sie sich unter Vorlage einer Vollmacht des Kunden legitimiert haben. Wie sehr diese Auffassung trügt, zeigt ein Urteil des Landgerichts Münster.