Entscheidend ist der Kundenstamm
Jürgen Evers
Geht Maklers Ehe in die Brüche, kann sich für den Zugewinnausgleichsanspruch die Frage stellen, mit welchem Wert das Maklerunternehmen anzusetzen ist. Dabei geht es um mehr als den reinen Substanzwert.
Jürgen Evers
Geht Maklers Ehe in die Brüche, kann sich für den Zugewinnausgleichsanspruch die Frage stellen, mit welchem Wert das Maklerunternehmen anzusetzen ist. Dabei geht es um mehr als den reinen Substanzwert.