Das 1x1 des Courtageanspruchs
Jürgen Evers
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Basis für den Courtageanspruch des Versicherungsmaklers sind immer noch die Grundsätze, die für den Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters gelten. Dabei gerät die Besonderheit, dass der Makler seinen Courtageanspruch aus dem Vertrag mit dem Kunden herleitet, oft aus dem Blick. Gleichwohl ergeben sich weitergehende Voraussetzungen für den Courtageanspruch.