Einen digitalen Kundenordner hat Deutschlands größtes Vergleichsportal, Check24, sehr diskret eingeführt. "Wir bieten diesen Service unseren Kunden seit rund sechs Monaten an", sagte Pressesprecher Daniel Friedheim auf Anfrage.
Den digitalen Versicherungsordner von Check24 könnten schnell Millionen Kunden nutzen, denn immerhin hat das Portal nach eigenen Angaben bereits über 15 Millionen Verträge vermittelt. Es betreibt seinen Service für die Bereiche Versicherungen, Finanzen, Energie, Telekommunikation, Reisen sowie Shopping. Friedheim: "Die Daten über Einkäufe und Versicherungen hat der Kunde schon automatisch in seiner seinem Kundenkonto."
Einstellung von Fremdverträgen ohne Maklervollmacht
Damit hat der Online-Versicherungsmakler aus München, der vor allem mit Kfz-Versicherungsvergleichen groß geworden ist, einen Service übernommen, mit dem vor allem neue Insurtech-Makler wie Knip, Clark, oder Friendsurance oder Getsafe werben. Im Gegensatz zu den Newcomern agiert Check24 aber zweigleisig. Die Kunden können ihren Versicherungsordner mit Fremdverträgen füllen, ohne gleich eine Maklervollmacht unterschreiben zu müssen.
Diese Art des Service hatte Asuro, eine Tochter des mittelständischen Versicherungsmaklers Hoesch & Partner aus Frankfurt eingeführt. Wer die Asuro-App zum Aufbau seines digitalen Versicherungsordners nutzt, muss lediglich eine Auskunftsvollmacht unterschreiben. Dazu ist eine Zustimmung per digitaler Unterschrift nötig, damit Asuro sich die Vertragsdaten bei den verschiedenen Versicherern einholen darf. Das Unternehmen bietet seine App gegen eine Gebühr auch anderen Vermittlern an. Der Kunden kann damit seine Verträge digital verwalten, ohne zwangsweise seinen Vermittler oder Berater zu wechseln.
Der Weg zum Versicherungsvergleich ist für Kunden frei
In gleicher Weise agiert nun Check24. Wer ein Kundenkonto beim Münchener Vergleichsportal hat, kann es mit allen seinen Versicherungsverträgen füllen lassen. Check24 besorgt die Daten beim Versicherer. "Dafür brauchen wir eine Einwilligung aber keine Maklervollmacht", erläutert Friedheim.
Mit einer "Einverständniserklärung" erlaubt der Kunde Check24 Vertragsdetails und Dokumente beim Versicherer abzurufen und entbindet den Versicherer soweit es notwendig ist von seiner Schweigepflicht. Mit der Einrichtung einer allgemeinen Vertragsverwaltung bei Check24, muss der Kunde aber einverstanden sein, dass er per E-Mail über neue Dienstleistungen informiert wird. Zudem darf Check24 mit Ausnahme der Kranken- und Lebensversicherung bei allen Produkten auf die Kündigungsfrist hinweisen. Da dürfte der Weg zum Versicherungsvergleich für diese Kunden nicht mehr weit sein.
Versicherer dürfen Vermittler nicht informieren
Deutlich macht Check24, dass es sich nur um eine Auskunftsvollmacht handelt, die auf die Einholung von Informationen beschränkt ist und keine Betreuung des Kundenvertrages durch den Münchener Online-Makler vorsieht. Daher soll der besitzende Vermittler von seinem Versicherer gar nicht über die Einstellung der Verträge in den digitalen Versicherungsordner von Check24 informiert werden. Wörtlich heißt es dazu: "Deshalb ist auch ausdrücklich untersagt, dass der eingetragene Vermittler (zum Beispiel Vertreter oder Makler) über diese Bevollmächtigung informiert wird."
Mit diesem Verbot will Check24 Verwirrung vermeiden. Friedheim: "Das machen wir, damit der Kunde nicht verunsichert wird, dass wir jetzt der Makler sind, was ja definitiv nicht der Fall ist." In der Vergangenheit sei dies von einigen Maklern fälschlicherweise behauptet worden. Versicherungsmakler sei Check24 nur für Verträge, die direkt über das Portal vermittelt werden.
Keine Nutzerzahlen
Der Versicherungsordner werde wird laut Check24 von den Kunden "sehr gut angenommen", obwohl er nicht aktiv beworben werde. "Kunden- oder Nutzerzahlen kommunizieren wir aber aus Wettbewerbsgründen nicht", so Friedheim. Kritik äußerte der Sprecher an Versicherungsunternehmen, die lange für die Datenübermittlung brauchten oder gar nicht reagierten. Das sei nicht sehr kundenfreundlich. Während Check24 auch hier keine Daten nennt, schafft es Konkurrent Asuro im Idealfall die Daten durch eine Direktanbindung, etwa an die Haftpflichtkasse Darmstadt, in nur zwei Stunden zu besorgen. Im schlechtesten Fall dauere es rund vier Wochen. "Im Durchschnitt liegt die Reaktionszeit aber bei einer Woche", sagt Asuro-Chefin Marina Zubrod.
Einige Versicherer reagieren auf ein Auskunftsersuchen von Versicherungsmakler gar nicht. So können bei der LVM, die in vollem Umfang auf den Ausschließlichkeitsvertrieb setzt, die Kunden lediglich vor Ort bei ihren LVM-Vertrauensleuten Kopien der Verträge bekommen. Allein wenn der Makler eine umfassende Vollmacht vorlegt, ist die LVM bereit Kundendaten zu übermitteln. Dabei orientiert sich der Versicherer aus Münster streng an die vom Bundesgerichtshof 2013 festgelegte Korrespondenzpflicht. Natürlich bieten alle Onlinemakler ihren Kunden oder Interessenten auch ein volles Maklermandat an. Auskunftsverweigerer könnten daher ein noch höheres Risiko haben, den Kunden zu verlieren.
Bild: ©svort /Fotolia.com
Den digitalen Versicherungsordner von Check24 könnten schnell Millionen Kunden nutzen, denn immerhin hat das Portal nach eigenen Angaben bereits über 15 Millionen Verträge vermittelt. Es betreibt seinen Service für die Bereiche Versicherungen, Finanzen, Energie, Telekommunikation, Reisen sowie Shopping. Friedheim: "Die Daten über Einkäufe und Versicherungen hat der Kunde schon automatisch in seiner seinem Kundenkonto."
Einstellung von Fremdverträgen ohne Maklervollmacht
Damit hat der Online-Versicherungsmakler aus München, der vor allem mit Kfz-Versicherungsvergleichen groß geworden ist, einen Service übernommen, mit dem vor allem neue Insurtech-Makler wie Knip, Clark, oder Friendsurance oder Getsafe werben. Im Gegensatz zu den Newcomern agiert Check24 aber zweigleisig. Die Kunden können ihren Versicherungsordner mit Fremdverträgen füllen, ohne gleich eine Maklervollmacht unterschreiben zu müssen.
Diese Art des Service hatte Asuro, eine Tochter des mittelständischen Versicherungsmaklers Hoesch & Partner aus Frankfurt eingeführt. Wer die Asuro-App zum Aufbau seines digitalen Versicherungsordners nutzt, muss lediglich eine Auskunftsvollmacht unterschreiben. Dazu ist eine Zustimmung per digitaler Unterschrift nötig, damit Asuro sich die Vertragsdaten bei den verschiedenen Versicherern einholen darf. Das Unternehmen bietet seine App gegen eine Gebühr auch anderen Vermittlern an. Der Kunden kann damit seine Verträge digital verwalten, ohne zwangsweise seinen Vermittler oder Berater zu wechseln.
Der Weg zum Versicherungsvergleich ist für Kunden frei
In gleicher Weise agiert nun Check24. Wer ein Kundenkonto beim Münchener Vergleichsportal hat, kann es mit allen seinen Versicherungsverträgen füllen lassen. Check24 besorgt die Daten beim Versicherer. "Dafür brauchen wir eine Einwilligung aber keine Maklervollmacht", erläutert Friedheim.
Mit einer "Einverständniserklärung" erlaubt der Kunde Check24 Vertragsdetails und Dokumente beim Versicherer abzurufen und entbindet den Versicherer soweit es notwendig ist von seiner Schweigepflicht. Mit der Einrichtung einer allgemeinen Vertragsverwaltung bei Check24, muss der Kunde aber einverstanden sein, dass er per E-Mail über neue Dienstleistungen informiert wird. Zudem darf Check24 mit Ausnahme der Kranken- und Lebensversicherung bei allen Produkten auf die Kündigungsfrist hinweisen. Da dürfte der Weg zum Versicherungsvergleich für diese Kunden nicht mehr weit sein.
Versicherer dürfen Vermittler nicht informieren
Deutlich macht Check24, dass es sich nur um eine Auskunftsvollmacht handelt, die auf die Einholung von Informationen beschränkt ist und keine Betreuung des Kundenvertrages durch den Münchener Online-Makler vorsieht. Daher soll der besitzende Vermittler von seinem Versicherer gar nicht über die Einstellung der Verträge in den digitalen Versicherungsordner von Check24 informiert werden. Wörtlich heißt es dazu: "Deshalb ist auch ausdrücklich untersagt, dass der eingetragene Vermittler (zum Beispiel Vertreter oder Makler) über diese Bevollmächtigung informiert wird."
Mit diesem Verbot will Check24 Verwirrung vermeiden. Friedheim: "Das machen wir, damit der Kunde nicht verunsichert wird, dass wir jetzt der Makler sind, was ja definitiv nicht der Fall ist." In der Vergangenheit sei dies von einigen Maklern fälschlicherweise behauptet worden. Versicherungsmakler sei Check24 nur für Verträge, die direkt über das Portal vermittelt werden.
Keine Nutzerzahlen
Der Versicherungsordner werde wird laut Check24 von den Kunden "sehr gut angenommen", obwohl er nicht aktiv beworben werde. "Kunden- oder Nutzerzahlen kommunizieren wir aber aus Wettbewerbsgründen nicht", so Friedheim. Kritik äußerte der Sprecher an Versicherungsunternehmen, die lange für die Datenübermittlung brauchten oder gar nicht reagierten. Das sei nicht sehr kundenfreundlich. Während Check24 auch hier keine Daten nennt, schafft es Konkurrent Asuro im Idealfall die Daten durch eine Direktanbindung, etwa an die Haftpflichtkasse Darmstadt, in nur zwei Stunden zu besorgen. Im schlechtesten Fall dauere es rund vier Wochen. "Im Durchschnitt liegt die Reaktionszeit aber bei einer Woche", sagt Asuro-Chefin Marina Zubrod.
Einige Versicherer reagieren auf ein Auskunftsersuchen von Versicherungsmakler gar nicht. So können bei der LVM, die in vollem Umfang auf den Ausschließlichkeitsvertrieb setzt, die Kunden lediglich vor Ort bei ihren LVM-Vertrauensleuten Kopien der Verträge bekommen. Allein wenn der Makler eine umfassende Vollmacht vorlegt, ist die LVM bereit Kundendaten zu übermitteln. Dabei orientiert sich der Versicherer aus Münster streng an die vom Bundesgerichtshof 2013 festgelegte Korrespondenzpflicht. Natürlich bieten alle Onlinemakler ihren Kunden oder Interessenten auch ein volles Maklermandat an. Auskunftsverweigerer könnten daher ein noch höheres Risiko haben, den Kunden zu verlieren.
Bild: ©svort /Fotolia.com
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek