Mit der Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens hat der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI R-P) den Anfangsverdacht bejaht, dass der Vorstand der Debeka Versicherung vorsätzlich oder fahrlässig Aufsichtspflichten verletzt haben könnte.
„Danach hätte der Vorstand nicht alles ihm Mögliche getan, um zu verhindern, dass es im Rahmen der Neukundengewinnung zur strafbaren Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Außendienstmitarbeiter der Debeka einerseits und durch sogenannte Tippgeber andererseits kam“, heißt es in einer Stellungnahme des LfDI R-P. Seit Anfang November 2013 ermittelt der Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner gegen die Debeka und stützt sich dabei auf zahlreiche Hinweise von Mitarbeitern und Kunden des Unternehmens zu den bisherigen Vertriebspraktiken.
Illegale Vertriebspraktiken zugegeben
So sollen jahrelang illegal Personaldaten von Referendaren, Lehramtsanwärtern und anderen jungen Beamten aufgekauft worden sein, um diesen potenziellen Kunden frühzeitig - vor jedem Mitbewerber - Versicherungen anbieten zu können. Für die 1980er und 1990er Jahre hat die Debeka solche illegalen Vertriebspraktiken zugegeben. Umstritten ist derzeit noch, wie weit sich diese strafbaren Handlungen in die Gegenwart erstrecken.
Können dem Vorstand Aufsichtspflichtverletzungen nachgewiesen werden, droht ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Wird zudem festgestellt, dass sich das Unternehmen bereichert hat, kann zusätzlich eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Gleichzeitig laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz. Denn sowohl der Bruch des Personalgeheimnisses durch öffentliche Bedienstete als auch Kauf und Weiterverkauf von Adressen durch Versicherungsmitarbeiter ist strafbar. Laut Debeka ist trotz der Eröffnung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens „die Sach- und Rechtslage weiter offen“. Das gelte auch für die Verhängung eines Bußgeldbescheides. Die Debeka betont, dass sie konstruktiv mit der Datenschutzbehörde und der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet.
Kampf gegen die Medien
Energisch versucht die Debeka weiterhin, den illegalen Kauf von Daten und die Beschäftigung von rund 38.000 Tippgebern zu trennen. So hat das Unternehmen Ende Dezember gegen das Handelsblatt eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach darf das Handelsblatt nicht mehr behaupten, das die Debeka in der Beamtenschaft ein „geheimes System von Zuträgern“ unterhält oder bereits im Vorfeld für einen „bloßen Tipp“ 50 Euro zahlt.
Außerdem darf die Wirtschaftszeitung nicht mehr verbreiten, dass die Tippgeber von der Debeka zu einer vom rheinland-pfälzischen Ministerium abgemahnten Gewinnerzielung „angestachelt“ würden und dass das hessische Innenministerium die Tippgebertätigkeiten der Beamten als „illegal“ bezeichnet hat. Bei einer Zuwiderhandlung muss das Handelsblatt laut dem Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 24 O 652/13) mit einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro rechnen. Nach Internetrecherchen hat die Zeitung die entsprechenden Inhalte entfernt. Zu einer Stellungnahme war die Düsseldorfer Wirtschaftszeitung nicht bereit.
Insgesamt werden aber immer noch schwere Vorwürfe gegen die Debeka erhoben. So schreibt das Blatt beispielsweise weiterhin: „Dem Handelsblatt vorliegende Unterlagen zeigen, dass das VM-System (Vertrauensmitarbeiter-System, Anmerkung der Redaktion) bei Debeka seit vielen Jahren existiert. Die Vermittlung einer Krankenversicherung wird mit mindestens 150 Euro honoriert. Und entschließe sich der junge Kollege, bei Debeka eine Lebensversicherung zu unterzeichnen, könnten 600 Euro und mehr für den Vertrauensmitarbeiter herausspringen.“
Ende des Tippgebersystems?
Obwohl die Debeka immer wieder darauf verwiesen hat, dass ihr Tippgebersystem vollkommen legal ist, scheint die Assekuranz doch Reformen einleiten zu wollen. Das kann man zumindest den Ausführungen des LfDI R-P vom 23. Januar 2014 entnehmen: Dort heißt es: „Der LfDI führt derzeit mit der Debeka konstruktive Gespräche über Veränderungen im Vertriebssystem des Versicherers.“ Das Unternehmen selbst möchte mit Rücksicht auf laufende Verfahren keine Stellungnahme geben.
Bildquelle: © Gerd Altmann /
„Danach hätte der Vorstand nicht alles ihm Mögliche getan, um zu verhindern, dass es im Rahmen der Neukundengewinnung zur strafbaren Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Außendienstmitarbeiter der Debeka einerseits und durch sogenannte Tippgeber andererseits kam“, heißt es in einer Stellungnahme des LfDI R-P. Seit Anfang November 2013 ermittelt der Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner gegen die Debeka und stützt sich dabei auf zahlreiche Hinweise von Mitarbeitern und Kunden des Unternehmens zu den bisherigen Vertriebspraktiken.
Illegale Vertriebspraktiken zugegeben
So sollen jahrelang illegal Personaldaten von Referendaren, Lehramtsanwärtern und anderen jungen Beamten aufgekauft worden sein, um diesen potenziellen Kunden frühzeitig - vor jedem Mitbewerber - Versicherungen anbieten zu können. Für die 1980er und 1990er Jahre hat die Debeka solche illegalen Vertriebspraktiken zugegeben. Umstritten ist derzeit noch, wie weit sich diese strafbaren Handlungen in die Gegenwart erstrecken.
Können dem Vorstand Aufsichtspflichtverletzungen nachgewiesen werden, droht ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Wird zudem festgestellt, dass sich das Unternehmen bereichert hat, kann zusätzlich eine Geldbuße von bis zu zehn Millionen Euro verhängt werden. Gleichzeitig laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz. Denn sowohl der Bruch des Personalgeheimnisses durch öffentliche Bedienstete als auch Kauf und Weiterverkauf von Adressen durch Versicherungsmitarbeiter ist strafbar. Laut Debeka ist trotz der Eröffnung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens „die Sach- und Rechtslage weiter offen“. Das gelte auch für die Verhängung eines Bußgeldbescheides. Die Debeka betont, dass sie konstruktiv mit der Datenschutzbehörde und der Staatsanwaltschaft zusammenarbeitet.
Kampf gegen die Medien
Energisch versucht die Debeka weiterhin, den illegalen Kauf von Daten und die Beschäftigung von rund 38.000 Tippgebern zu trennen. So hat das Unternehmen Ende Dezember gegen das Handelsblatt eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach darf das Handelsblatt nicht mehr behaupten, das die Debeka in der Beamtenschaft ein „geheimes System von Zuträgern“ unterhält oder bereits im Vorfeld für einen „bloßen Tipp“ 50 Euro zahlt.
Außerdem darf die Wirtschaftszeitung nicht mehr verbreiten, dass die Tippgeber von der Debeka zu einer vom rheinland-pfälzischen Ministerium abgemahnten Gewinnerzielung „angestachelt“ würden und dass das hessische Innenministerium die Tippgebertätigkeiten der Beamten als „illegal“ bezeichnet hat. Bei einer Zuwiderhandlung muss das Handelsblatt laut dem Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 24 O 652/13) mit einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro rechnen. Nach Internetrecherchen hat die Zeitung die entsprechenden Inhalte entfernt. Zu einer Stellungnahme war die Düsseldorfer Wirtschaftszeitung nicht bereit.
Insgesamt werden aber immer noch schwere Vorwürfe gegen die Debeka erhoben. So schreibt das Blatt beispielsweise weiterhin: „Dem Handelsblatt vorliegende Unterlagen zeigen, dass das VM-System (Vertrauensmitarbeiter-System, Anmerkung der Redaktion) bei Debeka seit vielen Jahren existiert. Die Vermittlung einer Krankenversicherung wird mit mindestens 150 Euro honoriert. Und entschließe sich der junge Kollege, bei Debeka eine Lebensversicherung zu unterzeichnen, könnten 600 Euro und mehr für den Vertrauensmitarbeiter herausspringen.“
Ende des Tippgebersystems?
Obwohl die Debeka immer wieder darauf verwiesen hat, dass ihr Tippgebersystem vollkommen legal ist, scheint die Assekuranz doch Reformen einleiten zu wollen. Das kann man zumindest den Ausführungen des LfDI R-P vom 23. Januar 2014 entnehmen: Dort heißt es: „Der LfDI führt derzeit mit der Debeka konstruktive Gespräche über Veränderungen im Vertriebssystem des Versicherers.“ Das Unternehmen selbst möchte mit Rücksicht auf laufende Verfahren keine Stellungnahme geben.
Bildquelle: © Gerd Altmann /
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek