Die Kreativität in der Versicherungsbranche ist offensichtlich fast grenzenlos. Neben Bonus- und Sexreisen gibt es noch immer Bonusprovisionen für erhöhtes Neugeschäft. Mit einem besonders befremdlichen Anreizsystem lockt nun aber die LV 1871 ihre Makler.
Schon auf der diesjährigen DKM in Dortmund arbeiteten die Versicherer mit klassischen, schon längst überholt geglaubten Klischees: roter Ferrari, kurze Röckchen und tiefe Ausschnitte bei den Hostessen und viele Gewinnspiele.
Nur bei Männern gibt es Boni
Neu ist allerdings die folgende Aktion aus der Branche: Eine erhöhte Abschlussprovision in Höhe von 2%o in den Bereichen „selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, klassische nicht fondsgebundene Rentenversicherung einschließlich Berufsunfähigkeitsversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung mit maximaler Erlebensfallgarantie oder einer Erlebensfallgarantie mit 100% Beitragserhalt einschließlich Berufsunfähigkeitsversicherung“ für den Fall, dass die „versicherte Person männlich ist“. Die „Innovation“ kommt ganz aktuell von der LV 1871 mit Schreiben vom 5. November 2013, das der Redaktion vorliegt.
„Sofern der „Antrag noch bis zum 23. Dezember 2013 bei uns eingeht“, wird der Bonus bezahlt.
Nachdem bekanntlich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nur noch Unisex-Tarife eingesetzt werden dürfen, muss man(n) sich allerdings bei dieser „Vergütungsinnovation“ die Frage stellen, ob dies so rechtlich möglich ist und dem Verhalten eines „ehrbaren Kaufmann“ entspricht.
Vereinbar mit den diversen Compliance-Richtlinien?
Bei der BAFin läuft seit 8. November 2013 bereits eine Anfrage zu dem Thema und die Behörde steht bekanntlich unter der Leitung einer Frau. Aber auch der GDV und die Vermittlerverbände haben seit wenigen Wochen neue Compliance-Richtlinien. Ob diese Neuregelung damit vereinbar ist, wird ebenfalls derzeit geprüft.
Für den Vermittler bemerkenswert ist, dass er – sollte der die Wahl haben – bei der Versicherung von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel eine „zusätzliche Abschlussvergütung“ leider nicht bekommt, bei den Herren Dr. Gysi, Dr. Steinmeier oder Peer Steinbrück aber schon. Ob die eigene Ehefrau, wenn Mann von den Kundenterminen zurückkommt, über die Aussage, „wäre der Adenauer noch im Amt“, wäre meine Courtage höher, begeistert ist, darf bezweifelt werden. Die LV-Anträge von deutschen Fußballnationalspielerinnen oder Politikerinnen wie Hannelore Kraft und Moderatorinnen wie Maybrit Illner sind – nun hat man(n) es schriftlich – „minderwertig“.
Schon auf der diesjährigen DKM in Dortmund arbeiteten die Versicherer mit klassischen, schon längst überholt geglaubten Klischees: roter Ferrari, kurze Röckchen und tiefe Ausschnitte bei den Hostessen und viele Gewinnspiele.
Nur bei Männern gibt es Boni
Neu ist allerdings die folgende Aktion aus der Branche: Eine erhöhte Abschlussprovision in Höhe von 2%o in den Bereichen „selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, klassische nicht fondsgebundene Rentenversicherung einschließlich Berufsunfähigkeitsversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung mit maximaler Erlebensfallgarantie oder einer Erlebensfallgarantie mit 100% Beitragserhalt einschließlich Berufsunfähigkeitsversicherung“ für den Fall, dass die „versicherte Person männlich ist“. Die „Innovation“ kommt ganz aktuell von der LV 1871 mit Schreiben vom 5. November 2013, das der Redaktion vorliegt.
„Sofern der „Antrag noch bis zum 23. Dezember 2013 bei uns eingeht“, wird der Bonus bezahlt.
Nachdem bekanntlich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nur noch Unisex-Tarife eingesetzt werden dürfen, muss man(n) sich allerdings bei dieser „Vergütungsinnovation“ die Frage stellen, ob dies so rechtlich möglich ist und dem Verhalten eines „ehrbaren Kaufmann“ entspricht.
Vereinbar mit den diversen Compliance-Richtlinien?
Bei der BAFin läuft seit 8. November 2013 bereits eine Anfrage zu dem Thema und die Behörde steht bekanntlich unter der Leitung einer Frau. Aber auch der GDV und die Vermittlerverbände haben seit wenigen Wochen neue Compliance-Richtlinien. Ob diese Neuregelung damit vereinbar ist, wird ebenfalls derzeit geprüft.
Für den Vermittler bemerkenswert ist, dass er – sollte der die Wahl haben – bei der Versicherung von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel eine „zusätzliche Abschlussvergütung“ leider nicht bekommt, bei den Herren Dr. Gysi, Dr. Steinmeier oder Peer Steinbrück aber schon. Ob die eigene Ehefrau, wenn Mann von den Kundenterminen zurückkommt, über die Aussage, „wäre der Adenauer noch im Amt“, wäre meine Courtage höher, begeistert ist, darf bezweifelt werden. Die LV-Anträge von deutschen Fußballnationalspielerinnen oder Politikerinnen wie Hannelore Kraft und Moderatorinnen wie Maybrit Illner sind – nun hat man(n) es schriftlich – „minderwertig“.
Autor(en): Stefan Jauernig